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Gunzenhausen 2024

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Kurztrip, Familienferien oder Tagung – die passende Unterkunft steht bereit Wellness-Hotel oder Campingplatz am See, in Gunzenhausen findet jeder Gast, was er sucht. Die Gastgeber heißen Urlauber nicht nur herzlich willkommen, sondern haben sich oft auch ganz auf die Bedürfnisse ihrer Gäste eingestellt, so dass dem erholsamen Familienurlaub oder der erfolgreichen Tagung nichts im Weg steht.

Rund Gastaufnahme- um

Rund Gastaufnahme- um Gunzenhausen bedingungen Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen der Gastgeber im fränkischen Seenland Dieses Gastgeberverzeichnis 2024 ist gültig vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 Der Tourismusverband Fränkisches Seenland GbR, nachstehend „TFS“ abgekürzt, vermittelt Unterkünfte von Gastgebern und Privatvermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich „Gastgeber“ genannt, im Fränkischen Seenland entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zustande kommenden Gastaufnahme- / Beherbergungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit des TFS. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch. 48 1. Stellung des TFS, Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen 1.1. Der TFS hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers. Er haftet nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen. Eine etwaige Haftung des TFS aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt. 1.2. Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle Buchungen von Unterkünften, bei denen Buchungsgrundlage das vom TFS herausgegebene Gastgeberverzeichnis ist, bzw. bei Buchungen auf der Grundlage entsprechender Angebote im Internet die dortigen Beschreibungen. 1.3. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast im Einzelfall andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren, bzw. individuelle und abweichende Vereinbarungen von diesen Gastaufnahmebedingungen zu treffen. 1.4. Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten nicht für Verträge über Pauschalangebote, Verträge über Gästeführungen oder sonstige Angebote des Gastgebers oder des TFS. 2. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern 2.1. Der Gastaufnahmevertrag wird wie folgt abgeschlossen: (1) Sofortige verbindliche Buchung und Buchungsbestätigung a) Mit der Buchung bietet der Gast, gegebenenfalls nach vorangegangener unverbindlicher Auskunft des Gastgebers über seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit, dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen. b) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Gast an seine Buchung (sein Vertragsangebot) 5 Werktage gebunden. c) Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gastgeber angebotenen Buchungswegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. d) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Gastgebers zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. e) Im Regelfall wird der Gastgeber, oder in dessen Vertretung der TFS, bei mündlichen oder telefonischen Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages hängt bei solchen Buchungen jedoch nicht vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung ab. f) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung, oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt. (2) Buchung auf der Grundlage eines Angebots des Gastgebers a) Der Gast kann seinen Buchungswunsch auf allen vom Gastgeber angebotenen Wegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) übermitteln. Die Übermittlung seines Buchungswunsches stellt noch keine verbindliche Buchung des Gastes dar und begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seinen Wünschen. b) Der Gastgeber unterbreitet dem Gast entsprechend seinem Buchungswunsch (oder in Betracht kommender Alternativen) auf der Grundlage der Unterkunftsbeschreibung im Gastgeberverzeichnis oder im Internet und dieser Gastaufnahmebedingungen ein Angebot. c) Das Angebot erfolgt im Regelfall schriftlich, insbesondere bei kurzfristigen Anfragen jedoch rechtsverbindlich auch telefonisch, per E-Mail oder per Fax. Mit diesem Angebot bietet der Gastgeber dem Gast den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. d) Der Gastaufnahmevertrag kommt für den Gastgeber und den Gast rechtsverbindlich zu Stande, wenn der Gast das Angebot des Gastgebers ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen innerhalb einer vom Gastgeber im Angebot angegebenen Frist und in der im Angebot angegebenen Form annimmt und dem Gastgeber diese Annahmeerklärung zugeht. e) Der Gastgeber wird dem Gast im Regelfall den Eingang seiner Annahmeerklärung schriftlich bestätigen. Der Gastaufnahmevertrag wird jedoch unabhängig von einer solchen Bestätigung bereits mit dem Eingang der Annahmeerklärung beim Gastgeber für den Gast und den Gastgeber verbindlich. 2.2. Reisemittler und Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben, oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich vom Gastgeber zugesagten Leistungen hinausgehen, oder im Widerspruch zur Unterkunftsund Leistungsbeschreibung des Gastgebers stehen. 2.3. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom TFS oder dem Gastgeber herausgegeben werden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden. 2.4. Bei der Buchung von Privatpersonen für mitreisende Gäste hat die Buchungsperson selbst für alle Vertragsverpflichtungen von anderen Gästen, für welche sie die Buchung vornimmt, wie für ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 2.5. Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist der Auftraggeber Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages. Zahlungspflichtiger ist ausschließlich diese / dieser, nicht der einzelne Teilnehmer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes mit dem Gastgeber vereinbart wird. 3. Unverbindliche Reservierungen 3.1. Für den Gast unverbindliche Reservierungen, von denen er kostenlos zurücktreten kann, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem TFS oder dem Gastgeber möglich. 3.2. Ist keine für den Gast unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziffer 2 (Vertragsschluss) dieser Gastaufnahmebedingungen grundsätzlich zu einem für den Gastgeber und den Gast / Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag. 3.3. Ist eine für den Gast unverbindliche Reservierung vereinbart, so wird die gewünschte Unterkunft vom Gastgeber verbindlich zur Buchung durch den Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt frei gehalten. Der Gast hat bis zu diesem Zeitpunkt dem TFS, bzw. dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als auch für ihn verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des TFS oder des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so kommt mit deren Zugang beim Gastgeber ein für diesen und den Gast rechtsverbindlicher Gastaufnahmevertrag zu Stande. 4. Preise und Leistungen, Minderjährige, Umbuchungen Alle Preisangaben gelten pro Nacht. Katalogpreise und online buchbare Preisangaben können abweichen! 4.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Neben-

kosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen (z.B. Endreinigung). 4.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt oder der Internetausschreibung, bzw. der Objektbeschreibung, sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast-/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen. 4.3. Bei mitreisenden Minderjährigen ist von der Leistungspflicht des Gastgebers ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht die Übernahme einer Aufsichtspflicht umfasst. Die Aufsichtspflicht obliegt, insbesondere unter Beachtung allgemeiner oder konkreter Hinweise zu örtlichen Verhältnissen und Gefahrenquellen (auch in einer Haus- oder Hofordnung) ausschließlich den Eltern, bzw. den mitreisenden erwachsenen Begleitpersonen. 4.4. Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich der Unterkunftsart, des An- und Abreisetermins, der Aufenthaltsdauer, der Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der Gastgeber ein Umbuchungsentgelt von EUR 25,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist. 4.5. Die Preisangaben bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern gelten in der Regel für einen Aufenthalt von 7 Tagen. Bei Kurzaufenthalten sind Preisaufschläge möglich. 5. Zahlung 5.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen. 5.2. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen. 5.3. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung verlangen. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 15% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistung und gebuchter Zusatzleistungen. 5.4. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich. 5.5. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung des Gastgebers mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Gast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 dieser Gastaufnahmebedingungen zu belasten. 6. Rücktritt und Nichtanreise 6.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises, einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen. 6.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer), um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. 6.3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. 6.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe: Bei Ferienwohnungen/Unterkünften: • ohne Verpflegung 90% • Bei Übernachtung/ Frühstück 80% • Bei Halbpension 70% • Bei Vollpension 60% 6.5. Dem Gast/ dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw., dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. 6.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. 6.7. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an den TFS (nicht an den Gastgeber) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. 7. An- und Abreise 7.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen. 7.2. Für spätere Anreisen gilt: a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist, oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will. b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 6 entsprechend. c) Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Gastgebers nach Ziff. 6.4 und 6.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen. 7.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Brunnenstr. 7 91710 Gunzenhausen Aktuelle Öffnungszeiten und weitere Infos unter: www.seekiste.net 49

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