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Sonnenwald

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WIR SETZEN AUF QUALITÄT

WIR SETZEN AUF QUALITÄT Informationen zum Gastgeberverzeichnis: Das Gastgeberverzeichnis gibt Ihnen einen Überblick über die Unterkunftsmöglichkeiten und ermöglicht es Ihnen, sich mit dem Haus Ihrer Wahl in Verbindung zu setzen. Sollten Ihre Bemühungen bei der Unterkunftswahl ohne Erfolg sein, ist Ihnen die Touristinformation gerne und kostenlos behilflich. Die Reihenfolge der aufgeführten Häuser und Gastgeber bedeutet keine Rangordnung. Auf unserer Internetseite www.region-sonnenwald.de finden Sie weitere Informationen. „Die Angabe über die Klassifizierung eines Unterkunftsbetriebes geschieht auf freiwilliger Basis, es ist daher durchaus möglich, dass Unterkünfte ohne Klassifizierungsangaben gleiche Ausstattungs merkmale aufweisen, wie klassifizierte Betriebe.“ Preisauskünfte erhalten Sie direkt bei Ihrem Gastgeber. Weiter Informationen unter: www.region-sonnenwald.de Bedeutung der Piktogramme: Hallenbad Sauna Solarium Kinderspielplatz Vergünstigungen und Einrichtungen für Kinder Einrichtungen für Behinderte Bauernhof ohne Tiere Hunde erlaubt Wellness-Einrichtungen Reitmöglichkeit Hausprospekt Eigene Garage Hauseigener Parkplatz Garten-Liegewiese z.B. = Hallenbad vorhanden z.B. = Hallenbad NICHT vorhanden Auszeichnungen der Gastgeber: Gehnuss-Gastgeber im Bayerischen Wald und Oberpfälzer Wald Nach by.TM-Kriterien klassifizierter Betrieb (3-5 Bärchen) Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland Baby- und Kleinkinderfreundlicher Bauernhof Markenpartner der Bayern Tourismus Marketing GmbH (by.TM) Musikantenfreundliches Wirtshaus 16

Klassifizierung nach DEHOGA bzw. DTV: Einige Betriebe im Sonnenwald haben an einer freiwilligen Klassifizierung teilgenommen. Sie garantieren somit je nach Anzahl der Sterne ein bestimmtes Maß an Ausstattung und Qualität. Ferienwohnungen/Ferienhäuser, kleinere Pensionen und Privatzimmer wurden nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes DTV klassifiziert. Hotels, Gasthöfe und Pensionen unterliegen den Kriterien des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA. Bei Unterkünften, die nicht mit Sternen gekennzeichnet sind, ist kein Rückschluss auf deren Ausstattungsstandard verbunden. Freiwillige Hotelklassifizierung (DEHOGA): Nach den Richtlinien, die das bayerische Gastgewerbe und Institutionen der bayerischen Tourismusverbände erarbeitet haben. Je nach Standard werden 1 bis 5 Sterne vergeben.: = Luxus = First Class = Komfort = Standard = Tourist Freiwillige Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen nach den Richtlinien des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes in Kooperation mit dem Deutschen Tourismusverband. Je nach Standard werden 1 bis 4 Sterne vergeben: G = Unterkünfte für hohe Ansprüche G = Unterkünfte für gehobene Ansprüche G = Unterkünfte für mittlere Ansprüche G = Unterkünfte für einfache Ansprüche Freiwillige Privatzimmer- und Ferienwohnungsklassifizierung des Deutschen Tourismusverbandes. Je nach Ausstattung werden nach Überprüfung durch eine Kommission nachstehende Qualitätskriterien vergeben: F = bzw. P = Einfache/zweckmäßige Gesamtausstattung des Objekts mit einfachem Komfort. Erforderliche Grundausstattung vorhanden und in gebrauchsfähigem Zustand. Altersbedingte Abnutzung ist erlaubt, bei insgesamt vorhandenem, solidem Wohnkomfort. Weitere Bewertungen: Interhome = Interhome-Bewertung Gastaufnahmevertrag: 1. Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande, sobald das Zimmer/die Ferienwohnung bestellt oder zugesagt wurde oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages – gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. 3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten. 4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen des Gastgebers. Die Einsparungen betragen etwa 10% bei einer Ferienwohnung, etwa 20% bei der Übernachtung mit Frühstück, etwa 40% bei Vollpension. 5. Der Gastgeber ist verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Leistungen zu zahlen. 6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. 7. Werden Verträge von den Tourist-Informationen vermittelt, so kommen diese immer direkt zwischen dem Gastgeber und dem Gast zustande. Eine Haftung der Tourist-Informationen für Leistungsstörungen ist ausgeschlossen. Unsere Empfehlung: Buchen ohne Risiko: F = bzw. P F = bzw. P F = bzw. P F = bzw. P Erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen Zusatzleistungen im Servicebereich und herausragende Infrastruktur des Objektes. Großzügige Ausstattung in besonderer Qualität. Sehr gepflegter und exklusiver Gesamteindruck mit allem technischen Komfort, der das Objekt selbst und die Umgebung mit einschließt. Sehr guter Erhaltungs- und Pflegezustand. Hochwerige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ausstattung in gehobener und gepflegter Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer Gesamteindruck von Form/Materialien. Lage/Infrastruktur des Hauses genügen gehobenen Ansprüchen. Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Ausstattung von besserer Qualität. Optisch ansprechender Gesamteindruck, wobei auf Dekoration/Wohnlichkeit Wert gelegt wird. Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Die Ausstattung muss in einem guten Erhaltungszustand sein, bei guter Qualität. Die Funktionalität steht im Vordergrund bei gepflegtem Gesamteindruck. Unser oberstes Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Service zu bieten. Wir empfehlen deshalb den Abschluß einer Rücktrittskostenversicherung für Reisen in Deutschland. Wenn Sie Ihre gebuchte Reise aus wichtigen Gründen z. B. wegen Krankheit oder Unfall nicht antreten können oder abbrechen bzw. später beenden müssen, dann schützt Sie die Rücktrittsversicherung vor den finanziellen Folgen. 1. Bei Stornierung einer gebuchten Reise bzw. Ferienwoh nung werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten ersetzt. 2. Bei vorzeitiger oder nachträglicher Rückreise werden die zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt, soweit An- und Abreise im versicherten Arrangement enthalten sind. 3. Bei Abbruch der Reise werden die Aufwendungen für nicht beanspruchte Reiseleistungen ersetzt. Bitte benutzen Sie zum Abschluß den Überweisungs prospekt der Europäischen Reiseversicherung AG, den Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung vom Gastgeber oder Verkehrsamt erhalten. Haftung für die Angaben: Die in diesem Verzeichnis enthaltenen Angaben beruhen auf den von Betrieben und Privatvermietern gelieferten Unterlagen. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit (einschließlich Bildeintragungen) kann keine Gewähr übernommen werden. 17

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