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Ferienregion Stiftland

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Überraschend vielfältig! ...in einer Region Bayerns, die richtig viel zu bieten hat: Duftende Wälder, eine schier endlose Teichlandschaft und bewegende Aussichten. Du findest romantische, stille Plätze genauso wie pulsierende Lebensfreude in den traditionellen Wirtschaften. Im Stiftland bilden die barocken Kir- chen und Bauwerke einen wunderbaren Kontrast zu der immer wieder atemberaubenden Natur. Für Deine Erholung sorgen die Heilquellen in Bayerns jüngstem Heilbad Bad Neualbenreuth. Wenn Du aktiv unterwegs sein möchtest, kommst Du nicht am Naturpark Steinwald vorbei. Die sanft hü- gelige Mittelgebirgslandschaft ist geprägt von schroffen Felsgebilden, zahlreichen Vulkankegeln und Burganlagen. Radfahren, Wandern und auch Klettern ist hier ein absolutes Muss! Erfahre in diesem Magazin mehr über unsere Ferienregion und unsere schönsten Ausflugsziele. Der Name des Steinwalds leitet sich nicht von den vielen Felsen ab, sondern vom ehemaligen Herr- schaftssitz der Burg Weißenstein. Aus dem Wald der Weißensteiner entwickelte sich im Sprachgebrauch im Laufe der Jahre der „Wald der Steiner“, der Stein- wald also. Der Begriff „Stiftland“ wurde in der Literatur nach- weislich schon 1879 zitiert und vor allem im 20. Jahr- hundert intensiv verbreitet. Er leitet sich ab aus dem einst zum Kloster beziehungsweise Stift Waldsassen gehörigen Umland und umfasst in etwa das Gebiet des östlichen Landkreises Tirschenreuth.

(bzw. 80 %, wenn

(bzw. 80 %, wenn Übernachtung mit Frühstück gebucht worden war) e) Der Gast ist berechtigt, gegenüber dem Gastgeber nachzuweisen, dass bei dem Gastgeber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. f) Tritt der Gast vom Gastaufnahmevertrag zurück, so kann er einen Ersatzgast benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das zwischen Gast und Gastgeber bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Gastgeber muss dies nicht akzeptieren und kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit des Ersatzmieters bestehen. Sofern ein Dritter in den Gastaufnahmevertrag eintritt, so haften er und der bisherige Gast dem Gastgeber als Gesamtschuldner für den Mietpreis. Sie haften dem Gastgeber gegenüber auch für die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. g) Sollte der Gast keinen Ersatzgast benennen, so kann auch der Gastgeber für Ersatz sorgen. Eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft hat der Gastgeber nach Treu und Glauben anderweitig zu vermieten. In diesem Fall verringern sich die durch den Vertragsrücktritt entstandenen Kosten, weil sich der Gastgeber das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen muss. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Gast empfohlen. § 8 Kündigungsrecht a) Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht. b) Nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB sind beide Vertragsparteien dazu berechtigt, den Mietvertrag fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. § 9 Kündigungsrecht des Gastgebers a) Für den Gastgeber liegt ein wichtiger Grund insbesondere bei einem vertragswidrigen Gebrauch des Mietobjekts durch den Gast (erhebliche Vertragsverletzung) sowie bei einer erheblichen Missachtung der Hausordnung durch den Gast vor. Dies berechtigt den Gastgeber nach vorheriger Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die Kündigung ist auch ohne vorherige Abmahnung berechtigt, wenn sich der Mieter in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Gastgeber den Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis. b) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung. § 10 Kündigungsrecht des Gastes a) Für den Gast handelt es sich insbesondere dann um einen wichtigen Grund, wenn der Gastgeber dem Gast nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Ferienwohnung/des Ferienhauses gewährt. b) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung. § 11 Haftung a) Der Gastgeber haftet dem Gast gegenüber dafür, dass die Beschreibung des Mietobjektes richtig ist. Ferner muss der Gastgeber die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbringen und das Mietobjekt während der gesamten Mietdauer in vertragsgemäßen Zustand erhalten. Falls der Gast bei Abschluss dieses Vertrages von Mängeln Kenntnis hatte, stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a BGB nicht zu, es sei denn, er hat sich seine Rechte bei Annahme des Vertrages vorbehalten. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsabschluss vorhandene Sachmängel (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen. b) Die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gastgebers beruht. Dem steht es gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruht. c) Für von dem Gast eingebrachte Sachen haftet der Gastgeber nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff BGB). d) Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit Leistungen stehen, welche als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und welche auch ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. § 12 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen bei WLAN- oder WiFi- Nutzung 38 a) Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte, ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten. Es ist ausdrücklich untersagt, Filesharing-Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film-Downloads über den WLAN Zugang zu starten. b) Der Gast stellt den Gastgeber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Gastgeber auf diesen Umstand hin. § 13 Tierhaltung Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen, darf der Gast nur dann in der Unterkunft halten oder zeitweilig verwahren, falls ihm dies durch den Gastgeber ausdrücklich erlaubt wurde. Die Erlaubnis gilt jedoch nur für den Einzelfall und kann widerrufen werden, falls Unzuträglichkeiten eintreten. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haftet der Gast für alle Schäden, die durch die Tierhaltung entstehen. § 14 Alternative Streitbeilegung/Schlichtung a) Die STI weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die STI nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlerbedingungen für die STI verpflichtend würde, informiert die STI die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die STI weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. b) Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und der STI die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können die STI ausschließlich an deren Sitz verklagen. c) Für Klagen der STI gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der STI vereinbart. § 15 Verjährung Hinsichtlich der Verjährung von wechselseitigen Ansprüchen des Gastes und des Gastgebers gelten die einschlägigen Normen des BGB. § 16 Rechtswahl und Gerichtsstand a) Es findet deutsches Recht Anwendung mit der Maßgabe, dass, falls der Gast seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat, nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – I Verordnung, er auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre. b) Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Gastgeber ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes. c) Für Klagen des Gastgebers gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Hinweis gem. § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Die STI und die Gastgeber sind nicht zu einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle i.S.d. VSBG verpflichtet und nehmen daran auch nicht teil. Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e.V. Kontakt: Straßburger Str. 8 77694 Kehl Telefon: +49 7851 7957940 Internet: www.universalschlichtungsstelle.de E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de Diese Schlichtungsstelle ist eine „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle“ nach § 4 Absatz 2 Satz 2 VSBG. Klassifizierung Die bei den einzelnen Häusern aufgeführten Sterne sind das Ergebnis einer freiwilligen Hotelklassifizierung 1) des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) nach nationalem Standard, einer freiwilligen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen 2) von DEHOGA und DTV bzw. einer freiwilligen Ferienzimmer- und Ferienwohnungsklassifizierung 3) nach Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes (DTV). Beherbergungsbetriebe ohne Sternebezeichnung haben sich bisher nicht an der Klassifizierung beteiligt. Aufgrund des Fehlens von Sternen können keine Rückschlüsse auf den Ausstattungsstandard sowie das Niveau des Hauses gezogen werden. 1) Freiwillige Hotelklassifizierung nach den bundesweit einheitlichen Richtlinien, die der Fachbereich Hotellerie im DEHOGA erarbeitet hat. Je nach Standard werden 1 bis 5 Sterne vergeben: ★ ★ ★ ★ ★ = Luxus ★ ★ ★ ★ = First Class ★ ★ ★ = Komfort ★ ★ = Standard ★ = Tourist Der Zusatz „Superior“ kennzeichnet jene Betriebe zusätzlich, die in ihrer Kategorie ein besonders hohes Maß an Dienstleistungen aufweisen. 2) Freiwillige Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen nach den Richtlinien des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes in Kooperation mit dem Deutschen Tourismusverband. Je nach Standard werden 1 bis 5 Sterne vergeben: G ★ ★ ★ ★ ★ = Unterkünfte für höchste Ansprüche G ★ ★ ★ ★ = Unterkünfte für hohe Ansprüche G ★ ★ ★ = Unterkünfte für gehobene Ansprüche G ★ ★ = Unterkünfte für mittlere Ansprüche G ★ = Unterkünfte für einfache Ansprüche 3) Freiwillige Ferienzimmer- und Ferienwohnungsklassifizierung des Deutschen Tourismusverbandes. Je nach Ausstattung werden nach Überprüfung durch eine Kommission nachstehende Qualitätskriterien vergeben: F bzw. FZ Erstklassige Gesamtausstattung mit exklusivem Komfort. Großzügiges Angebot in herausragender Qualität mit sehr gepflegtem, außergewöhnlichem Gesamteindruck. F bzw. FZ Höherwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ansprechende Qualität mit einem aufeinander abgestimmten Gesamteindruck. F bzw. FZ Wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Die Ausstattung ist von besserer Qualität, bei optisch ansprechendem Gesamteindruck. F bzw. FZ Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Die Ausstattung ist in einem guten Erhaltungszustand und in solider Qualität. F bzw. FZ Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit einfachem Komfort. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden. Altersbedingte Abnutzungen sind möglich. Erläuterungen können auf Wunsch angefordert werden. n.t. = Die aufgeführten Sterne sind das Ergebnis der entsprechenden Klassifizierung des Deutschen Hotelund Gaststättenverbandes (DEHOGA) oder des Deutschen Tourismusverbandes (DTV). Im Bereich der DTV- Klassifizierung ist Sternewerbung für das gesamte Haus (neben dem Hausnamen) nur zulässig, wenn alle Einheiten des Hauses mit dem beworbenen Sterneergebnis ausgezeichnet wurden. n.t. weist darauf hin, dass nicht alle Einheiten des Hauses klassifiziert sind. Ein Rückschluss auf ihren Ausstattungsstandard ist damit nicht verbunden. Im Gastgeberverzeichnis sind die Sterneauszeichnungen der einzelnen Ferienwohnungen/-häuser und Ferienzimmer aufgeführt, die zum Zeitpunkt der Drucklegung der Broschüre Gültigkeit besitzen. Der Gültigkeitszeitraum der Sterneauszeichnung beträgt drei Jahre und ist auf der für den Gastgeber ausgestellten Urkunde und an der Gültigkeitsplakette auf dem Klassifizierungsschild zu erkennen.

Preistabellen Preistabelle Zimmer Betriebsart z. B. Hotel, Gasthof usw. (Erklärungen auf Umschlagsklappe) Anzahl der verfügbaren Betten im gesamten Haus Anzahl der Zimmer gleicher Art Zimmertyp und Sanitäre Ausstattung (Erklärungen auf Umschlagsklappe) Übernachtungspreis ab in €/Person und Tag (inkl. Frühstück) Preistabelle Ferienwohnungen Wohnungstyp (Erklärungen auf Umschlagsklappe) Anzahl der Wohneinheiten gleicher Art maximale Belegung und Betten je Wohneinheit Größe der Wohnung in Quadratmetern Schlafraum/Wohnraum/Schlafraum+Wohnraum Küchenart (Erklärungen auf Umschlagsklappe) Anglerfreundliche Betriebe Zuschlag Halbpension ab Sanitäre Ausstattung Zuschlag Vollpension ab Betriebsart Betten gesamt Anz. Zimmer gleicher Art Zimmertyp Sanitäre Aus. ÜF in € ab Person/Tag HP- Zuschlag ab H 120 11 DH 58,75 12,50 20,75 6 EH 38,75 11 EH 58,75 12,50 VP- Zuschlag ab Weitere Personen Aufpreis ab Mindestbelegung ab-Preis in € Mindestbelegung Typ/ WE max. Pers./ Größe SR/WR/ Küchenart Sanitäre Mindest- ab-Preis € weit. Pers. F-Sterne gl. Art Betten je WE m 2 SR+WR Ausst. belegung Mindestb. Aufpreis ab FW 2 4/2 75 3/1/0 KN H 2 58,75 10,00 FW 1 4/2 85 3/1/0 WK H 2 62,50 10,00 FH 2 6/4 105 4/2/1 WK H 4 137,75 10,00 Preisangaben gelten grundsätzlich für 1 Übernachtung, soweit der Vermieter keine Preisminderungen bzw. Preiszuschläge angegeben hat. In diesem Gastgeberverzeichnis erkennen Sie anglerfreundliche Gastgeber an dem Angler-Piktogramm æ. Diese Gastgeber erfüllen mindestens drei der folgenden Kriterien: • Verkauf von Angelkarten • 4-Sterne-Gefrierfach oder Gefriertruhe • eigenes Angelgewässer • Schlacht- und Filetiermöglichkeit • direkte Lage an einem für Gastangler zugelassenen Gewässer Auszeichnungen Ihrer Gastgeber In den Bildeinträgen sind verschiedene Gütezeichen abgebildet. Diese verweisen auf spezielle Angebote, z. B. für besondere Zielgruppen. Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland Goldsteig Ge(h)nuss-Partner Motorradfreundlicher Hotel- und Gastronomiebetrieb Radlerfreundlicher Übernachtungsbetrieb im Oberpfälzer Wald Online buchbar Bett + Bike Fahrradfreundlicher Betrieb Qualitätsgeprüfter LandUrlaub Qualitätsgeprüfter UrlaubsBauernhof Qualitätsgeprüfter UrlaubsKinderhof Qualitätsgeprüfter UrlaubsFischerhof Vom Kneipp-Bund e.V. anerkannter Gesundheitshof Betriebsarten H = Hotel G = Gasthof FH = Ferienhaus J = Jugendherberge HG = Hotel garni Zimmertyp E = Einzelzimmer Z = Zweibettzimmer V = Vierbettzimmer S = Suite Sanitäre Ausstattung D = Dusche R = Badewanne B = WC / Badewanne Y = WC / Dusche u. Badewanne BS = Badewanne u. sep. WC PS = Pension FZ = Ferienzimmer FW = Ferienwohnung GS = Gästehaus D = Doppelzimmer T = Dreibettzimmer F = Fünfbettzimmer G = Gemeinschaftsunterkunft H = WC u. Dusche I = WC u. Dusche od. Badewanne X = Etagendusche/ -badewanne HS = Dusche u. sep. WC Jedes Zimmer wird mit zwei Buchstaben beschrieben. Der erste Buchstabe beschreibt den Zimmertyp, der zweite die sanitäre Grundausstattung. Die sanitäre Ausstattung der Ferienwohnungen/-häuser wird mit einem Buchstaben beschrieben. Küchenausstattung Kn = Kochnische Kl = Küchenzeile Piktogramme Wk = Wohnküche Kü = Küche g Frühstücksbuffet [ Waschmaschine h Brötchenservice | Trockner C Aufenthaltsraum s W Garage … Hausprospekt q Parkplatz æ Anglerfreundlicher b Fahrradverleih Betrieb Ÿ Ü Reitmöglichkeit Barrierearm ∂ e Fitnessraum Kinderermäßigung G Æ Tischtennis Balkon / Terrasse • 3 Lift TV u ! Spielplatz W-LAN ? § Schwimmbad (innen) Radio ; + Sauna B ^ Solarium Allergikergerecht µ a Fahrradabstellplatz Grillmöglichkeit j & Restaurant Garten # ffl Klimaanlage Haustiere auf Anfrage Rauchfreier Gastgeber E-Ladestation (Auto) Impressum Herausgeber: Ferienregion Stiftland, Basilikaplatz 3, 95652 Waldsassen, Tel. +49 (0)9632 88-160, info@ferienregion-stiftland.de, www.ferienregion-stiftland.de Konzeption, Gestaltung, Satz: makrohaus Agentur GmbH & Co.KG, Weißstraße 3a, 83435 Bad Reichenhall, Anzeigenmanagement powered by Bildnachweis: Norbert Grüner, Georg Neumann, Thomas Kujat, Archive der Tourist- Informationen im Stiftland, Ferienregion Stiftland, Tourismuszentrum Oberpfälzer Wald; Johannes Zrenner, Martina Zanner Titelbild: Badehaus Maiersreuth, Kunstprojekt Susanne Neumann (Bildnachweis: Johannes Zrenner) Druck: Ilda Druck • Stand: Oktober 2023 39

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